Reservierte Eintrittskarten bleiben bis spät. eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung auf ihren Namen an der Abendkasse hinterlegt.
Bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt bleibt die Platzreservierung bis eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung aufrecht.
Manche Veranstaltungen finden aus veranstaltungstechnischen Gründen ohne Bestuhlung statt. Falls Sie einen Sitzplatz aus medizinischen oder körperlichen Gründen benötigen, ist dies bei der Reservierung bekannt zu geben.
Die Verwendung von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten – auch für den privaten Gebrauch – ist nicht gestattet.
Mobiltelefone sind während der gesamten Veranstaltungsdauer abzuschalten.
Für etwaige, im Zusammenhang mit der Veranstaltung, auftretende Sach- und Körperschäden, insbesondere für mögliche Hörschäden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptieren die Besucher_innen, den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Veranstaltungen der gfk finden an unterschiedlichen Orten statt, mit dem Erwerb einer Karte akzeptieren Besucher_innen die am jeweiligen Ort geltenden Hausordnungen.
Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind vorbehalten.
Der Karteninhaber verzichtet sowohl bei Verlegung als auch Absage auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Veranstalter, die über die Rückerstattung des Kartenpreises hinausgehen.
Bei TV-Übertragungen oder Hörfunk Aufzeichnungen erteilt der Besucher / die Besucherin des übertragenden Mediums seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
Gleiches gilt für Fotografien, die im Auftrag der gfk von der Veranstaltung, den Künstler_innen, vom Publikum im Foyer und/oder im Saal gemacht werden.
Bewahren Sie das Ticket während der gesamten Vorstellung auf, im Bedarfsfall (bei Pausen etc.) muss es beim Verlassen und erneutem Eintritt erneut gezeigt werden.
Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz.